Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Liebe Pferdebesitzer und Kunden,

wie Sie alle wissen, ist seit dem 22. November 2022 die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft.
Es ist seit 1999 die erste umfassende Änderung der GOT, die einige Neuerungen umfasst.

Dadurch ergeben sich auch für meine Praxis einige Änderungen, was die Abrechnung meiner Leistungen angeht. Tatsächlich werden meine Behandlungen nun teurer, da auch ich als Tierärztin mich an die gesetzlichen Vorgaben der GOT halten muss.

Grundsätzlich bin ich als Tierärztin verpflichtet, die GOT anzuwenden, da bei meinen manuellen Behandlungen stets mein Wissen aus Studium, Praxis und Klinik einfließt – ein Punkt, den Sie an mir und meinen Behandlungen schätzen. Ich kann meine Preise also nicht frei gestalten, wie ein nicht-tierärztlicher Therapeut das kann.

Sobald eine tierärztliche Behandlung stattfindet oder stattfinden soll, ist laut GOT eine Allgemeinuntersuchung (in diesem Fall fürs Pferd) abzurechnen; sobald wir uns während meiner Anwesenheit über Ihr Pferd und verwandte Themen unterhalten, gilt dies als Beratung (die einen unterschiedlichen Umfang haben kann).

Die von mir durchgeführte Untersuchung des Pferdes im Stand auf Verspannungen und Blockaden gilt als orthopädische Untersuchung, somit ist auch diese Position anzuwenden. Das Beurteilen des Pferdes an der Hand und an der Longe in der Bewegung stellt eine Lahmheitsuntersuchung dar; diese ist ebenfalls nach GOT zu berechnen. Die eigentliche manuelle Therapie ist nicht mehr als eigener Posten in der neuen GOT vorhanden, so dass hier analog nach Paragraph 8 der GOT die GOT-Nr. 243 (Akupressur/Triggerpunktdiagnostik manuell) zur Anwendung kommt. Dazu kommt das Wegegeld (3,50 Euro netto/Doppelkilometer; aufzuteilen auf die an dem Tag angefahrenen Besitzer) und die Hausbesuchsgebühr (34,50 Euro netto). Letztere ist pro Besitzer abzurechnen, NICHT pro Pferd.

Alles, was zusätzlich zu dieser „durchschnittlichen“ Behandlung von Ihnen gewünscht ist (weitergehende Beratung, Sattel- oder Ausrüstungskontrolle, Kontrolle der Maulhöhle/der Lunge/einer Verletzung oder Ähnliches) sowie ein erhöhter Aufwand bei der Untersuchung oder Behandlung und auch die Überweisung an einen Kollegen/eine Klinik, wird zusätzlich abgerechnet.

Der oben erklärte durchschnittlichen Preis (pro angefahrenem Ort zwei Besitzer) liegt dann bei:

  • Milte

    235 EUR

  • Warendorf (ca. 8 km)

    240 EUR

  • Telgte/Beelen (ca. 20 km)

    260 EUR

  • Münster/Herzebrock/Ahlen (ca. 30 km)

    285 EUR

  • Nienberge/Roxel etc. (ca. 45 km)

    315 EUR

  • Werne (ca. 60 km)

    345 EUR

  • Seppenrade (ca. 70 km)

    365 EUR

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den folgenden Seiten:

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich jederzeit gerne an.